Gleitzone heißt jetzt Übergangsbereich
Ab dem 01.07.2019 heißt die Gleitzone Übergangsbereich (aufgrund RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz). Die Obergrenze der Beitragsentlastung wird auf 1.300,00 Euro angehoben und es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.Zur Erinnerung: In der vormals Gleitzone, dem Bruttoentgeltbereich zwischen dem „Ende“ der geringfügigen Beschäftigung 450,00 € / monatlich und einem Arbeitsentgelt von […]